Die “insoweit erfahrene Fachkraft”

Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a Abs. 2 SGB VIII – eine neue fachdienstliche Aufgabe?

Für den Fall der Kindeswohlgefährdung hat der Gesetzgeber den allgemeinen Schutzauftrag der Jugendhilfe präzisiert und in § 8a SGB VIII zusammengefasst:

So ist es Aufgabe der Jugendämter, bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ für eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eine Risikoabschätzung vorzunehmen. In diese Risikoabschätzung müssen die Kinder und Jugendlichen sowie die Personensorgeberechtigten einbezogen werden, soweit dies das Wohl der Kinder oder Jugendlichen nicht gefährdet.

Der Gesetzgeber hat den Jugendämtern mit dieser Regelung nicht nur die Verfahrensschritte vorgegeben (erkennen – bewerten – handeln), sondern zugleich auch konkrete fachliche Mindeststandards für die Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung normiert. Der Gesetzgeber geht bei dieser Regelung davon aus, dass in jedem Jugendamt kinderschutzerfahrene Fachkräfte vorhanden sind, die die Risikoabschätzung kollegial durchführen können.

Vom Gesetz her zulässig – und je nach Einzelfall ggf. auch zwingend – ist die Mitwirkung von Fachkräften außerhalb des Jugendamtes. So werden die Jugendämter etwa verpflichtet, Vereinbarungen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Das Jugendamt soll über eine solche Vereinbarung sicherstellen, dass die Fachkräfte des freien Trägers den Schutzauftrag nach Abs. 1 „in entsprechender Weise“ wahrnehmen. Auf der Grundlage solcher Vereinbarungen soll bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzugezogen werden.

Mit dieser zusätzlichen fachdienstlichen Aufgabe einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ ist eine Reihe von Fragen verbunden, auf die die vorliegende Arbeitshilfe eingeht. Dabei sind die Ausführungen keineswegs abschließend. Rückmeldungen zu Ergänzungen und Aktualisierungen sind ausdrücklich erwünscht.

Die Arbeitshilfe steht zum Download bereit unter: http://www.bke.de/content/application/explorer/public/newsletter/februar-2009/fachkraft-nach-8a-abs.2-sgb-viii.pdf 
Als Printversion kann sie im Zentralen Vertrieb des Diakonischen Werkes der EKD bestellt werden: vertrieb@diakonie.de.

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